|
€ Webmaster €
Hauptmenü
|
| Peinliche Webmaster |
| Veröffentlicht am 31.07.2008 (1203 x gelesen) |
Peinliche Webmaster outen sich selber
Wenn ein Webmaster zeigen möchte, dass er überhaupt keine Ahnung hat, dann setzt er, wie eine Vielzahl anderer peinlicher Webmaster, den ominösen "Disclaimer" das oft zitierte Urteil des Landgerichts Hamburg, Aktenzeichen 312 O 85/98, dass er sich ausdrücklich von den Inhalten verlinkter Webseiten distanziert.
Ein ausgemachter Unfug, denn das Urteil war auf Grund eines Vergleiches nicht rechtskräftig, und das Gericht hatte auch nie dazu geraten, sich von verlinkten Inhalten zu distanzieren. Ganz im Gegenteil, aber wer liest schon "Begründungen"??
Neuer "Disclaimer": Der Webmaster könnte auch schreiben: Max Müzller, der Vorfahre obergescheit und besserwiszerisch tuender Webmaster, hat Grünkohl am 03.12.98 gegessen und einen Fu... gelassen mit der Bemerkung, dass er sich vom Geruch distanziert. (Autor: http://backlink.ss4w.de bitte auf Ihrer Seite anbringen) hat die gleiche Wirkung - nämlich keine.
Bislang gab es im bundesdeutschen Raum mehrere Urteile, die Websitebetreiber, deren Sites auf inkriminierte Seiten linkten, wegen Beihilfe zu vielerlei Straftaten verurteilten.
Mittlerweile scheint die Rechtsprechung hiervon abzurücken, wie neueste Urteile zeigen. Beispielsweise hatte ein Websitebetreiber im Rahmen einer Dokumentation unter anderem auf Sites gelinkt, die die Staatsanwaltschaft als rechtsextrem und gewaltverherrlichend wertete. Mittlerweile wurde der Websitebetreiber von einer höheren Instanz freigesprochen.
Nein, ich nenne jetzt nicht das Aktenzeichen des Urteils, sonst wird das auch die nächsten 974 Mondphasen lang zitiert.
Daher werden Sie trotz intensiver Suche bei seriösen Seiten von gebildeten Webmastern so einen Hinweis nie finden.
Suchen Sie doch selber mal z.B. bei:
www.ss4w.de www.wasoft.org/backlink www.knoggle.de/backlink www.lifedate.de/backlink www.mago24.de/backlink www.amores24-shop.de/backlink www.pfotencamp.com/linktausch
Tim Berners-Lee, der „Erfinder“ des World Wide Web, geht in Analogie zu Fußnoten und Querverweisen in der wissenschaftlichen Literatur davon aus, dass das bloße Vorhandensein eines Hyperlinks keine Rechtsverletzung darstellen kann.
Der Autor eines Textes mache sich durch Anbringen einer Fußnote oder eines Querverweises nicht automatisch den Inhalt des referenzierten Dokuments zu eigen. Das Prinzip des wechselseitigen Verweisens sei für wissenschaftliches Arbeiten grundlegend.
Wäre dieses Verweisprinzip illegal, würde dies jegliches wissenschaftliche Arbeiten in unserem heutigen Verständnis unmöglich machen.
Diese Auffassung teilen nicht alle Gerichte, obwohl die Rechtsliteratur selbst intensiv das Verweisprinzip einsetzt. Bisher hat sich noch keine einheitliche Rechtsprechung herausgebildet.
Die Policen von Rechtsschutzversicherungen decken derartige Rechtsstreitigkeiten grundsätzlich nicht ab.
Und jetzt sind Sie dran: Wenn Sie diesen Artikel informativ und interessant fand, setzen Sie doch einfach wie viele andere Webmaster im Netz einen Backlink zu diesem Artikel von Ihrer Webseite . - Sie würden uns eine Freude machen.
Link: http://backlink.ss4w.de/modules/articles/article.php?id=6 Text: Peinliche Webmaster? Erklärt vom Seo Spezialist...
---
|
| Zurück zur Übersicht |
Die hier veröffentlichten Artikel und Kommentare stehen uneingeschränkt im alleinigen Verantwortungsbereich des jeweiligen Autors.
|
Navigation
|